Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 06.09.2016 - 3 SO 512/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33288
OVG Thüringen, 06.09.2016 - 3 SO 512/16 (https://dejure.org/2016,33288)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06.09.2016 - 3 SO 512/16 (https://dejure.org/2016,33288)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06. September 2016 - 3 SO 512/16 (https://dejure.org/2016,33288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 54 Abs 1 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 146 Abs 2 VwGO
    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs kein zur Zulassung der Berufung führender Zulassungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99

    Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge - Ablehnung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.09.2016 - 3 SO 512/16
    Sie ist daher regelmäßig nicht geeignet, einen Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 165/99 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2008 - OVG 9 N 100.08 - juris m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2008 - 9 N 100.08

    Berufungszulassung: Ablehnung eines Befangenheitsantrages als Berufungsgrund

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.09.2016 - 3 SO 512/16
    Sie ist daher regelmäßig nicht geeignet, einen Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 165/99 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2008 - OVG 9 N 100.08 - juris m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 10 N 67.16

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; durch eigene Aufwendungen des Eigentümers

    Sie ist daher regelmäßig nicht geeignet, einen Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu begründen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. August 2009 - OVG 5 N 2.08 -, juris Rn. 3; Thüringer OVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 -, juris Rn. 8; für das Revisionsverfahren BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 10 ZB 19.1334

    Herausgabe sichergestellter Reifen - Berufungszulassung

    Die gerichtliche Entscheidung muss vielmehr offensichtlich unhaltbar oder objektiv willkürlich sein (SächsOVG, B.v. 6.9.2016 - 3 SO 512/16 - BeckRS 2016, 116089 Rn. 6 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 96-IV-18
    Zwar kann nach überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9; OVG NW, Beschluss vom 7. August 2001 - 1 A 3047/01 - juris Rn. 2; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21

    Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges;

    Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8).
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 1-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 13-IV-22

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 16-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 17-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 65-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht